Wenn das Eigenheim zur Nachlassfrage wird
Wie eine Immobilie übertragen wird, soll gut geplant sein.
Viele Immobilien befinden sich über Jahrzehnte im Familienbesitz und mit zunehmendem Alter stellt sich die Frage, ob eine Weitergabe an die nächste Generation oder ein Verkauf die beste Lösung ist. Dies sowohl für die EigentümerInnen selbst als auch für ihre Nachkommen.
Eine Übertragung zu Lebzeiten erfolgt häufig im Rahmen eines Erbvorbezuges. Solche Zuwendungen unterliegen grundsätzlich der Ausgleichungspflicht unter den gesetzlichen Erben, sofern die Erblasser keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Bestehen also mehrere Nachkommen, können sich komplexe Ausgleichsfragen ergeben und es besteht das Risiko späterer Konflikte durch eine als ungerecht empfundenen Vermögensverteilung.
Möchte man alternativ im Eigenheim wohnhaft bleiben, kann eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen und gleichzeitig ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung vereinbart werden. Solche Vorgehen bedürfen der öffentlichen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.
Steuerlicher Einfluss
Wird eine Immobilie im Erbfall auf mehrere Personen übertragen, entsteht von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft und diese hat Liquidationscharakter. Die Erben können über die Immobilie nur gemeinschaftlich verfügen. Entscheidungen über einen Verkauf erfordern damit grundsätzlich die Zustimmung aller Beteiligten, wobei zu beachten ist, dass eine einzelne Person die Erbteilung jederzeit verlangen kann. Dies kann die Handlungsfähigkeit erheblich einschränken.
Auch steuerlich sind die Konsequenzen sorgfältig zu berücksichtigen. Bei einer Übertragung im Rahmen eines Erbgangs oder Erbvorbezugs wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Die Erben treten steuerlich in die Rechtsstellung der bisherigen EigentümerInnen ein, sodass die latente Steuerbelastung bestehen bleibt. Verfügt eine Immobilie über Entwicklungspotenzial und nutzt eine Erbengemeinschaft dieses aktiv, etwa durch eine Mitwirkung an einem Projekt, kann dies unter Umständen zur steuerlichen Qualifikation als gewerbsmässige LiegenschaftenhändlerIn führen, was steuerliche Konsequenzen
hätte.
Ein Verkauf zu Lebzeiten kann vor diesem Hintergrund eine nachhaltige Lösung darstellen. Er ermöglicht es, klare Vermögensverhältnisse zu schaffen und einen Teilerlös schon vorgängig zu vererben. Dadurch erhalten die Nachkommen bereits heute die Möglichkeit, eigenständigere Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen.
Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Gedanken ab. Eine frühzeitige Auseinandersetzung schafft die notwendige Grundlage für eine nachhaltige Entscheidung.
Gerne stehen auch wir von RE/MAX Winterthur EigentümerInnen in der Region Winterthur für eine individuelle Einschätzung zur Verfügung.